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Zu meiner Person:
- Geboren und aufgewachsen im „Ländle“.
- Nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin.
- Referendariat u. a. bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung, Referat Fachhochschulen sowie bei der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, zuständig für Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht.
- Seit 1985 selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei.
Seit 1985 berate und vertrete ich bundesweit ausschließlich Studienbewerber – keine Hochschulen – in allen Fragen des Hochschulzulassungsrechts. Da die Thematik oft von landesrechtlichen Besonderheiten und unterschiedlicher Rechtsprechung geprägt ist, ist die regelmäßige Kooperation und der intensive Informationsaustausch in einem etablierten Netzwerk fachkundiger Kollegen von Vorteil für meine Mandanten.
Deshalb bin ich Mitglied im Kompetenznetz „Rechtsanwälte gegen Numerus clausus – Anwälte in Kooperation“
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